Navigation überspringen Sitemap anzeigen
Mo - Fr: 08:00 - 20:00 & Sa 08:00 - 14:00 Uhr

FAQ Gutachter

Ein Gutachter sichert die Beweise und legt fest welche Beschädigungen vom Unfallhergang stammen und welche Reparaturkosten entstehen werden um diesen Schaden zu beheben. Ferner werden sämtliche Werte festgelegt die zur Abwicklung nötig sind, wie die Schadenhöhe, der Wiederbeschaffungswert, die Wertminderung, der Nutzungsausfall, die Reparaturdauer, der Restwert, etc.

Leider kann jeder der möchte Gutachter werden, egal ob eine Vorbildung besteht oder nicht. Schauen Sie ob Ausbildungen, Fortbildungen, Prüfungen oder Zertifizierungen vorliegen und ob das Gutachterbüro einem Verband angehört der nur einer Aufnahme zustimmt, wenn der Gutachter mindestens einen Handwerksmeistertitel in dem Bereich des Automobils trägt.

Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall tragen, entstehen für Sie keinerlei Kosten für den Gutachter/ das Gutachten. Sollte vorher schon eine Teilschuld bestehen, stehen wir Ihnen auch dann zur Seite. Sollten Falschangaben zu einer Schuld/Teilschuld führen, entstehen für Sie Kosten.

Ja, nach Rücksprache kommen wir zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder auch zur Arbeitsstelle.

Ohne Restwertermittlung etwa 24 Stunden, mit Restwertermittlung etwa 48 Stunden.

Der Wert den das beschädigte Fahrzeug hat. Dieser wird erst bei einem Verhältnis ab 50% zwischen Wiederbeschaffung und Schadenhöhe festgelegt.

Der Wert für ein vergleichbares Fahrzeug was innerhalb von 14 Tagen zu beschaffen ist. Gemessen am Fahrzeugmarkt.

Die Summe die Sie pro Tag von der Versicherung erhalten in der Zeit, wo Sie ihr Fahrzeug unfall- oder reparaturbedingt nicht nutzen können, so lange Sie keinen Unfallersatzwagen fahren.

Die Dauer die nötig ist um die Reparatur sach- und fachgerecht auszuführen. Bei nicht mehr fahrfähigen oder nicht mehr verkehrssicheren Fahrzeugen inkl. der Teilebeschaffungszeit.

Bei einem Wertgutachten wird der Zustand ihres Fahrzeuges festgelegt und daraus resultierend dessen Markt- und Wiederbeschaffungswert.

In einem Minderwertgutachten wird der Wert des Fahrzeugs abzüglich der Schäden, die vom normalen Niveau abweichen, ermittelt. Dieses ist für Leasingrückgaben oder Rauskäufen aus einer Unternehmung wichtig.

Ein Rechtsanwalt sorgt sich um die bestmögliche Abwicklung des Unfalls immer auf der juristischen Ideallinie. Und wenn Sie keine Schuld an dem Unfall tragen, entstehen für Sie keinerlei Kosten für den Gutachter/ das Gutachten. Sollte vorher schon eine Teilschuld bestehen, stehen wir Ihnen auch dann zur Seite. Sollten Falschangaben zu einer Schuld/Teilschuld führen, entstehen für Sie Kosten.

DAT - Logo
Dynarex - Logo
Cartv - Logo
Caravaning-Gutachter Fachverband e.V.
Classic Analytics Logo
Zum Seitenanfang